AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des S04-Shops

Stand: 04. September 2020

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1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen im Schalke 04-Online-Shop auf shop.schalke04.de (nachfolgend auch: „S04-Shop“) sowie alle telefonischen Bestellungen beim Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. (nachfolgend „Schalke 04“) und alle Einkäufe in Fanshops und auf der Geschäftsstelle von Schalke 04. 2. Diese AGB gelten auch für zukünftige Einkäufe, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart wurden. 3. Diese Bedingungen sind aufgeteilt in einen „Allgemeinen Teil“ (Kapitel A), der auf sämtliche Bestellungen im S04-Shop, sämtliche telefonischen Bestellungen bei Schalke 04 und sämtliche Einkäufe in Fanshops und auf der Geschäftsstelle Anwendung findet. Das Kapitel B „Besondere Bedingungen: Merchandising“ findet nur Anwendung auf den Erwerb von Merchandising-Produkten im S04-Shop und telefonische Bestellungen von Merchandising-Produkten bei Schalke 04. Das Kapitel C „Besondere Bedingungen: Ticketing“ findet nur Anwendung für den Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements sowie Parkplatzkarten (nachfolgend kurz „Tickets“), gleich auf welchem Vertriebsweg diese Tickets erworben werden, soweit Schalke 04 der Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist.

A. Allgemeiner Teil

1. Vertragspartner und Verwender

1.1. Merchandising-Produkte: Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser AGB beim Verkauf von Merchandising-Produkten ist der Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45891 Gelsenkirchen, Registergericht Amtsgericht Gelsenkirchen, Vereinsregisternummer VR 20822 (nachfolgend auch: „Schalke 04“).

1.2. Tickets: Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser AGB beim Verkauf von Tickets für Veranstaltungen in der Veltins-Arena ist der jeweilige Veranstalter. Veranstalter von Heimspielen der Mannschaften des Fußballclubs Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. ist Schalke 04, es sei denn, in den offiziellen Werbematerialien und auf den Tickets wird ausdrücklich auf einen anderen Veranstalter hingewiesen. Hinsichtlich anderer Veranstaltungen ist der Veranstalter auf den Tickets, in der Veranstaltungsbeschreibung und dem Bestellformular auf www.store.schalke04.de sowie in den offiziellen Werbematerialien zu der jeweiligen Veranstaltung bezeichnet.

1.3. Parkplatzkarten: Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser AGB beim Verkauf von Parkplatzkarten ist Schalke 04, sofern nicht die Veräußerung der Parkplatzkarten ausdrücklich im Namen eines Dritten erfolgt.

1.4. Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser AGB werden nachfolgend auch kurz „Verkäufer“ genannt.

2. Vertragsschluss S04-Shop, Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes

2.1. Werbung: Der S04-Shop und andere Werbung und Hinweise des Verkäufers auf angebotene Waren und Dienstleistungen enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden.

2.2. Angebot; Annahme: Indem der Kunde im S04-Shop den Button "Zahlungspflichtig bestellen" anklickt, gibt er ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Vertrag kommt durch Erklärung der Annahme durch den Verkäufer zustande, die innerhalb von zehn Tagen erfolgen kann; Versendung und Übergabe der Waren gelten als Annahme.

2.3. Bestelldaten: Die Bestelldaten des Kunden werden beim Verkäufer gespeichert, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar vom Kunden abrufbar. Sollte der Kunde online ein Kundenkonto angelegt haben, bietet der Verkäufer für jeden Kunden einen passwortgeschützten direkten Zugang ("Mein Konto") an. Hier kann der Kunde bei entsprechender Registrierung Daten über seine abgeschlossenen, offenen und kürzlich versandten Bestellungen einsehen und seine Adressdaten verwalten und abspeichern.

2.4. Ein Vertragsabschluss ist in den folgenden Sprachen möglich: Deutsch und Englisch

3. Fälligkeit der Zahlung, SEPA-Lastschriftmandat

3.1. Fälligkeit: Die Zahlung des Kaufpreises und der gegebenenfalls anfallenden Servicegebühren ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

3.2. SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem Verkäufer ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Verkäufer verursacht wurde.

4. Lieferbedingungen, Versandkosten

4.1. Lieferzeit: Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, 3 bis 5 Tage. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Sonderbestellungen, wie z.B. beflockte Trikots und nach Kundenwunsch bedruckte sonstige Artikel, beträgt die Lieferzeit ca. 10 Tage.

4.2. Selbstbelieferungsvorbehalt: Sollte der Verkäufer ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil z.B. ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Verkäufer die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet.

4.3. Mindestbestellwert: Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. Der Mindestbestellwert beträgt € 10,00. 

4.4. Versandkosten: Die Kosten für den Versand an eine Adresse in Deutschland belaufen sich auf € 5,00. Für Lieferungen in das europäische Ausland erhebt der Verkäufer eine Versandkostenpausschale in Höhe von € 13,00 und für Lieferungen in nichteuropäische Länder in Höhe von € 25,00.

4.5. Zahlungsarten: Der Verkäufer bietet in Zusammenarbeit mit Adyen N.V. German Branch, Friedrichstraße 63, 10117 Berlin und Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden für Bestellungen aus Deutschland verschiedene Zahlungsarten an, nämlich paydirekt (via Adyen), Kreditkarte (via Adyen: MasterCard, VISA, Maestro, American Express), Klarna Sofortüberweisung (Klarna via Adyen). Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Kreditkarte des Kunden mit Abschluss der Bestellung belastet. Bei Zahlung via paydirekt und Sofortüberweisung wird der Kunde während des Bestellprozesses automatisch auf die paydirekt-bzw. Klarna-Seite weitergeleitet. Der Verkäufer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten in Abhängigkeit von einer Bonitätsauskunft auszuschließen.

4.6. Teillieferungen: Sollte der Verkäufer Bestellungen durch Teilleistungen erfüllen, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten.

5. Haftung

5.1. Die Haftung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung des Verkäufers für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

5.2. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

5.3. Soweit die Haftung für Schäden in Kapitel A, Ziff. 6 begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers.

6. Gewährleistung

Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht für vom Verkäufer uns gelieferte Waren 12 Monate.

7. Ergänzungen und Änderungen

Der Verkäufer ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des Verkäufers mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Verkäufer hat auf diese Wirkung des ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Kapitel A Ziff. 13 genannte Kontaktadresse zu richten.

8. Gerichtsstand

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Gelsenkirchen zuständige Gericht.

9. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Kunde als Verbraucher bestellt und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

10. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln.

11. Alternative Streitbeilegung

11.1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

11.2. Der Verkäufer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

12. Kontakt

Schriftliche Bestellungen, Anfragen, Beanstandungen und sonstige Korrespondenz bezüglich des S04-Shops können an folgende Anschrift gerichtet werden: Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Postfach 200993, 45844 Gelsenkirchen. Telefon: 0209-97751877 Telefax: 0209/3892 9859; E-Mail: service@schalke04.de.

B. Besondere Bedingungen: Merchandising

Das Kapitel B „Besondere Bedingungen: Merchandising“ findet neben dem Kapitel A „Allgemeiner Teil“ nur Anwendung auf den Erwerb von Merchandising-Produkten im S04-Store sowie telefonische Bestellungen von Merchandising-Produkten bei Schalke 04. Es findet keine Anwendung auf den Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements sowie Parkplatzkarten.

1. Widerrufsrecht für Verbraucher

1.1. Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Danach ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45891 Gelsenkirchen, Tel.: 0209-97751877, Fax: 0209/2618 9859, service@schalke04.de mittels einer eindeutigen Erklärung  (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung


1.2. Hinweis: Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements sowie Parkplatzkarten (auf die dieses Kapitel B ohnehin keine Anwendung findet).

2. Freiwilliges Rückgaberecht

2.1. Für Einkäufe von Merchandising-Artikeln über den S04-Store sowie telefonische Bestellungen von Merchandising-Produkten bei Schalke 04 gewährt der Verkäufer dem Kunden grundsätzlich – mit Ausnahme der in Kapitel B, Ziff. 2.3 genannten Artikel – neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt. Mit diesem Rückgaberecht kann der Kunde sich auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist – siehe Widerrufsbelehrung oben unter Kapitel B, Ziff. 1 – vom Vertrag lösen, indem er die Ware innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt – Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt – an den Verkäufer, und zwar konkret an

FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.

Retourenzentrum

Gildeweg 10

46562 Voerde

zurücksendet. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Bedingung für die Ausübung des freiwilligen Rückgaberechts ist jedoch, dass der Kunde die Ware lediglich zur (An)probe, wie in einem Ladengeschäft, getragen/ausprobiert hat und die Ware vollständig, in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und ohne Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung zurückschickt. Im Fall der Rücksendung kann der Kunde den der Bestellung beigelegten Retourenaufkleber verwenden.

2.2. Das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe oben unter Kapitel B, Ziff. 1) wird von dem ergänzenden freiwilligen Rückgaberecht nicht berührt und bleibt unabhängig hiervon bestehen. Bis zum Ablauf der Frist für das gesetzliche Widerrufsrecht gelten ausschließlich die dort aufgeführten Bestimmungen. Das freiwillige Rückgaberecht beschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht.

2.3. Vorstehendes Rückgaberecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, für deren Herstellung oder Verzierung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist – hierzu zählen insbesondere nach Kundenvorgabe beflockte Trikots (auch Trikots, die mit Spielernamen oder Standardemblemen nach Kundenwunsch beflockt werden) und sonstige nach Kundenvorgabe bedruckte Artikel – oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
    • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
    • Verträge zur Lieferung von TV-Geräten, Smartphones oder Tablets;
    • Gutscheine und Gutscheinkarten mit einem vorgegebenen Geldwert;
    • Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements sowie Parkplatzkarten (auf die dieses Kapitel B ohnehin keine Anwendung findet).

C. Besondere Bedingungen: Ticketing

Das Kapitel C „Besondere Bedingungen: Ticketing“ findet neben dem Kapitel A „Allgemeiner Teil“ nur Anwendung auf den Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements sowie Parkplatzkarten, soweit Schalke 04 der Veranstalter der entsprechenden Veranstaltung ist. Es findet keine Anwendung auf den Erwerb von Merchandising-Produkten im S04-Store sowie telefonische Bestellungen von Merchandising-Produkten bei Schalke 04.

1. Erwerb von Tickets

1.1. Vereinsmitglieder von Schalke 04 und Dauerkarteninhaber für Heimspiele von Schalke 04 können bei der Ticketvergabe für Fußballveranstaltungen durch den Verkäufer bevorzugt werden.

1.2. Im Hinblick auf einen mit dem Ticket ggf. eingeräumten Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des VRR kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Besucher und den von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen zustande.

1.3. Einschaltung Dritter: Der Verkäufer kann Dritte beauftragen, die Tickets im Namen des Verkäufers zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Verkäufers in dessen Namen zu handeln. Der Vertrag über den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden zustande.

1.4 Soweit der Kunde bei der Bestellung von Auswärtskarten eine Versendung und keine Abholung wünscht, erfolgt dies auf sein eigenes Risiko. Bei einem Verlust kann Schalke 04 keine Ersatzkarten ausstellen oder den Kaufpreis erstatten. Auf Wunsch des Kunden wird Schalke 04 den Kunden dabei unterstützen, beim jeweiligen Heimatverein die Ausstellung einer Ersatzkarte anzufragen. Der Schalke 04 in diesem Zusammenhang entstehende zusätzliche Aufwand ist mit der zu zahlenden Versand- und Bearbeitungsgebühr abgegolten.

2. Weitergabe von Tickets

2.1. Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Verkäufers und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

2.2. Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Verkäufer vorbehalten. Dem Kunden ist es untersagt,

a) Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. ebay) zum Kauf anzubieten,

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis anzubieten oder zu veräußern; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler anzubieten, zu verkaufen oder weiterzugeben,

d) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

e) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Ticketinhaber von der Anhängerschaft für den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen,

f) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.

2.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Kapitel C, Ziff. 2.2 vorliegt und

a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Verkäufers https://store.schalke04.de/ und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder

b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer einverstanden ist und der Verkäufer unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

c) Der Verkäufer kann das Ticket sperren und dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern.

d) Der Verkäufer ist berechtigt, von Kunden, die unter Verstoß gegen Kapitel C, Ziff. 2.2 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Die Vertragsstrafe wird vom Verkäufer nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

e) Der Verkäufer ist berechtigt, von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe a) und/oder Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe b)handelt.

f) Der Verkäufer ist berechtigt, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

2.5. Weitere Maßnahmen: Der Verkäufer behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Kapitel C, Ziff. 2.2 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

3. Zutrittsberechtigung, Zutrittsverweigerung, Stadionverbot

3.1. Identifikationsnachweis: Der Verkäufer ist berechtigt, Kunden, die ihre Identität nicht durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (z. B. Personalausweis, Kinderausweis) nachweisen, sowie Kunden von Tickets für Fußballveranstaltungen in der VELTINS-Arena, die mit einem bundesweiten oder einem auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind, den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung zu verweigern.

3.2. Verlust: Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets ist der Verkäufer zur Neuausstellung nicht verpflichtet; der Verkäufer kann nach seinem pflichtgemäßen Ermessen eine Neuausstellung vornehmen, wenn die Reservierungs-Nummer angegeben und der Verlust oder Diebstahl vom Kunden glaubhaft gemacht wird. Für die Neuausstellung eines abhanden gekommenen Tickets wird eine aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr seitens des Verkäufers berechnet. Mit der Entgegennahme des neu ausgestellten Tickets erklärt sich der Kunde mit der Sperrung des abhanden gekommenen Tickets einverstanden. Unbeschadet bleibt das Recht des Verkäufers, vom Kunden Schadenersatz zu verlangen (z. B. im Fall einer Doppelplatzierung).

Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Verkäufer bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung fallen keine Bearbeitungsgebühren an, es sei denn, der Kunde hat den technischen Defekt zu vertreten.

3.3. Vorsätzlich wahrheitswidrige Verlustmeldungen, die zu einer Doppelplatzierung führen können, haben zur Folge, dass der Verkäufer Strafanzeige erstattet.

3.4. Jeder Kunde ist verpflichtet, der Polizei, dem Ordnungsdienst oder sonstigen berechtigten Sicherheitskräften sein Ticket auf jederzeit mögliches Verlangen bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes vorzulegen und zur Überprüfung auszuhändigen.

3.5. Hat der Kunde nicht bis zum Beginn der Veranstaltung den auf dem Ticket ausgewiesenen Steh- oder Sitzplatz eingenommen, kann der Verkäufer dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung bis zur nächsten Veranstaltungspause verweigern oder für die Dauer der gesamten Veranstaltung einen anderen, gleichwertigen Platz zuweisen.

3.6. Zu den Blöcken 19 bis 46 sowie dem Stehplatzbereich in der VELTINS-Nordkurve ist Fans der gegnerischen Mannschaft der Zutritt nicht gestattet.

3.7. Der Verkäufer kann Kunden, die gegen die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes oder gegen diese AGB verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen.

4. Kinder und Jugendliche

4.1. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die keine sportlichen Wettkämpfe darstellen, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt, sofern die betreffenden Veranstaltungen nicht ausdrücklich auch für diese Altersgruppe bestimmt sind.

4.2. Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt zu Stehplatzbereichen nicht gestattet.

4.3. Kindern unter zwölf Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

4.4. Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bis 0:00 Uhr die Veranstaltungsstätte verlassen.

5. Verlegung und Abbruch einer Veranstaltung, Programmänderung, Ausfall

5.1. Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Veranstaltungstermin.

5.2. Im Fall von Bundesligaheimspielen wird der Zeitpunkt der Veranstaltung im Hinblick auf die seitens der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) erst einige Wochen vor dem Spiel erfolgende Bekanntgabe der genauen Spieltermine lediglich mit dem Spieltag der Bundesliga angegeben und vereinbart. Ein Bundesligaspieltag kann bis zu vier aufeinanderfolgende Kalendertage umfassen, die vor der jeweiligen Saison von der DFL bestimmt werden. Eine Rückerstattung des Ticketpreises kann bei Bundesligaheimspielen nur verlangt werden, wenn die Festlegung seitens der DFL auf einen Termin erfolgt, der außerhalb des Bundesligaspieltags liegt, oder an einem Veranstaltungsort erfolgt, der außerhalb der VELTINS-Arena liegt, und wenn das Originalticket spätestens bis zum letzten Kalendertag des auf dem Ticket angegebenen Bundesligaspieltags an den Verkäufer oder den von ihm nach Kapitel C, Ziff. 1.3 eingeschalteten Dritten zurückgegeben wird.

Auch im Fall von DFB-Pokalspielen und Pflichtspielen auf nationaler oder europäischer Ebene (z. B. Supercup , UEFA Champions-League-Spiele) wird der Zeitpunkt der Veranstaltung im Hinblick auf die erst einige Wochen vor dem Spiel erfolgende Bekanntgabe der genauen Spieltermine mit dem jeweiligen Spieltag, der bis zu drei aufeinanderfolgende Kalendertage umfassen kann, angegeben und vereinbart. Insoweit gilt vorstehende Regelung entsprechend.

5.3. Ein Rückgaberecht für den Fall der Terminverlegung eines Fußballspiels von Schalke 04 besteht nicht zugunsten von Dauerkarteninhabern.

5.4. Bei einem Abbruch eines Fußballspiels von Schalke 04 besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, Schalke 04 trifft nachweislich ein Verschulden für den Abbruch des Fußballspiels.

5.5. Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Ticketwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

5.6. Handelt es sich bei der Veranstaltung nicht um ein Fußballspiel nach Kapitel C, Ziff. 5.2, ist der Kunde im Fall des Abbruchs und des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung – mit Ausnahme eines Falles nach Kapitel C, Ziff. 5.7 – berechtigt, von dem Verkäufer die Rückerstattung des Ticketpreises  zu verlangen, wenn das Originalticket nach dem geplanten Veranstaltungstermin an den Verkäufer oder den von ihm nach Kapitel C, Ziff. 1.3 eingeschalteten Dritten zurückgegeben wird. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Veranstaltung, die kein Fußballspiel ist, bei berechtigtem Interesse (z.B. später eintretende Kollision mit dem Spielplan von Schalke 04) zu verlegen. Diese Verlegung wird der Verkäufer spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bekannt geben. Der Kunde ist verpflichtet, sich über eine entsprechende Bekanntmachung rechtzeitig zu informieren. Das Ticket des Kunden behält im Fall einer Verlegung seine Geltung. Wird die Veranstaltung verlegt, ist der Kunde berechtigt, von dem Verkäufer die Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen, wenn das nicht entwertete Originalticket innerhalb von  2 Wochen nach offizieller Bekanntgabe des neuen Termins durch den Verkäufer an den Verkäufer oder den von ihm nach Kapitel C, Ziff. 1.3 eingeschalteten Dritten zurückgegeben wird.

5.7. Sofern eine Veranstaltung im Sinne der Kapitel C, Ziff. 5.6 bereits begonnen hat und ohne Verschulden des Verkäufers nach mehr als einem Drittel der durchschnittlichen Dauer einer Veranstaltung der betreffenden Art abgebrochen wird, erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises.

5.8. Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten bzw. Dauerkarten gegen Entschädigung zu sperren.

5.9. Bei berechtigtem Interesse ist der Verkäufer berechtigt, dem Ticketwerber einen anderen, gleichwertigen Platz zuzuweisen als auf dem Ticket ausgewiesen ist. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde die Veranstaltung unter teilweisem Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss

5.10. Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, so wird nur der offizielle Ticketpreis erstattet. Etwaige Vorverkaufs-, Bearbeitungs- oder Systemgebühren werden nicht erstattet.

5.11. Der Verkäufer ist berechtigt, das Programm in Punkten, die für das Gesamtbild der Veranstaltung keinen wesentlich prägenden Umstand darstellen, zu ändern, ohne dass dem Kunden aufgrund der Programmänderung ein Kündigungs- oder Rückgaberecht hinsichtlich des Tickets zusteht. Dies gilt sowohl bei Fußballspielen nach Kapitel C, Ziff. 5.2 als auch anderen Veranstaltungen.

5.12. Für alle Fälle der Rückerstattung des Ticketpreises gilt, dass diese ausschließlich gegenüber dem Kunden erfolgt.  

6. Bild- und Tonaufnahmen

6.1. Der Kunde willigt darin ein, dass der Verkäufer im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen der Zuschauer zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen.

6.2. Die Rechte des Verkäufers aus Kapitel C, Ziff. 6.1 gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.

7. Verbot des Mitbringens von Tonbandgeräten, Fotoapparaten sowie Film- und Videokameras; Verbot von Ton- und Bildaufnahmen

7.1. Bei Fußballveranstaltungen ist es dem Kunden erlaubt, Fotoapparate mitzubringen; Fotos, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung dieser Fotos ist untersagt.

Bei allen anderen Veranstaltungen ist es dem Kunden untersagt, Fotoapparate mitzubringen.

7.2. Neben dem Verbot in Kapitel C, Ziff. 7.1, Abs. 2 ist es dem Kunden untersagt, Tonbandgeräte sowie sonstige Geräte, die zur Aufzeichnung oder Übertragung von Ton geeignet sind, mitzubringen.

7.3. Weiterhin ist es dem Kunden mit Ausnahme des in Kapitel C, Ziff. 7.1, Abs. 1 geregelten Falles untersagt, Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen.

7.4. Dem Kunden ist auch untersagt, Dritten zu ermöglichen, die Veranstaltung zeitgleich oder zeitversetzt an einem anderen Ort unter Verwendung von Hilfsmitteln zu verfolgen.

7.5. Von den Verboten der Kapitel C, Ziff. 7.1-7.4 kann der Verkäufer nach seinem Ermessen Ausnahmen zulassen. Die kommerzielle Verwendung von Ton- und Bildaufnahmen ist Kunden grundsätzlich untersagt.

8. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

8.1. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können von Ordnern und anderen autorisierten Personen bis zum Verlassen der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.

8.2. Weiterhin ist es dem Kunden untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

8.3. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Kapitel C, Ziff. 8.1 oder 8.2 verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

8.4 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen mit Nutzung einer Beschallungsanlage aufgrund der damit verbundenen Lautstärke, auch in Abhängigkeit vom konkreten Aufenthaltsort des Kunden, die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, sich auf dem Veranstaltungsgelände an die behördlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu halten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, sich auf dem Veranstaltungsgelände an die Vorgaben des für die Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygienekonzepts zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Besuch einer Veranstaltung mit der jeweils geltenden Fassung des Schutz- und Hygienekonzepts vertraut zu machen. Zum Zweck der Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten erhebt der FC Schalke 04 die Daten der Kunden und verarbeitet diese nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

9.  Vertragsstrafen

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, an den Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25,00 zu zahlen, wenn er

a) auf dem Gelände der VELTINS-Arena oder auf einem außerhalb der VELTINS-Arena liegenden Veranstaltungsgelände außerhalb der dort vorgesehenen Toilettenanlagen uriniert,

b) auf dem Gelände der VELTINS-Arena, innerhalb der VELTINS-Arena oder auf einem außerhalb der VELTINS-Arena liegenden Veranstaltungsgelände an Gebäudebestandteilen oder Zubehör der VELTINS-Arena (z. B. Zäune, Fahnenstangen, Mülleimer, Hinweisschilder etc.) Aufkleber, Plakate oder Zettel klebt,

c) innerhalb der auf dem Gelände der VELTINS-Arena, in der VELTINS-Arena oder innerhalb der auf einem außerhalb der VELTINS-Arena liegenden Veranstaltungsgelände ausgewiesenen Rauchverbotszonen raucht.

9.2. Der Verkäufer ist berechtigt, von Kunden, die sich Zugang zu einem anderen Block oder Platz verschaffen als auf ihrem Ticket ausgewiesen ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 300,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgte schuldlos. Die Vertragsstrafe wird vom Verkäufer nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

9.3. Führt der Kunde pyrotechnische Gegenstände (z. B. Bengalo-Fackeln, Leuchtraketen) auf dem Gelände der VELTINS-Arena, innerhalb der VELTINS-Arena oder auf einem außerhalb der VELTINS-Arena liegenden Veranstaltungsgelände mit sich, zündet er diese oder ist er beim Zünden behilflich, verwirkt er gegenüber dem Verkäufer eine Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Verkäufer nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

9.4. Wirft der Kunde in der VELTINS-Arena oder auf einem außerhalb der VELTINS-Arena liegenden Veranstaltungsgelände Gegenstände (z.B. Bierbecher oder Feuerzeuge) auf andere Zuschauer oder das Spielfeld, verwirkt er gegenüber dem Verkäufer eine Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Verkäufer nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

9.5. Bei der unzulässigen Weitergabe von Tickets gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß Kapitel C, Ziff. 2.4, Buchstabe d).

9.6. Weitere Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben davon unberührt.

10. Grundstücks- und Stadionordnung / Verbandsstrafe

10.1. Grundstücks- und Stadionordnung: Mit dem Zutritt zur VELTINS-Arena bzw. zum Veranstaltungsgelände verpflichtet sich der Kunde, die in der VELTINS-Arena bzw. auf dem Veranstaltungsgelände ausgehängte Stadionordnung zu beachten. Die Stadionordnung der VELTINS-Arena ist im Internet unter Grundstücks- und Stadionordnung einsehbar. Mit Zutritt zum Stadionbereich bzw. zum Veranstaltungsgelände erkennt jeder Kunde die Grundstücks- und Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Grundstücks- und Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB. Bei Veranstaltungen an anderen Veranstaltungsorten gilt die jeweils aushängende Hausordnung.

10.2. Schutzzweck: Die Regelungen der Grundstücks- und Stadionordnung und dieser AGB dienen dem Schutz der Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen in der VELTINS-Arena bzw. auf dem angrenzenden Gelände anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Vereine (insbesondere auch zum Schutz vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Zuschauern).

10.3. Verbandsstrafe: Der Verkäufer weist darauf hin, dass von Verbänden (DFB, DFL, UEFA) erhebliche Verbandsstrafen verhängt werden, wenn Zuschauer in der VELTINS-Arena pyrotechnische Gegenstände zünden oder Gegenstände auf andere Zuschauer oder das Spielfeld werfen. Der Verkäufer bzw. der Gastverein ist berechtigt, im Wege des Schadenersatzes diese Verbandsstrafen vom Kunden, der die pyrotechnischen Gegenstände gezündet hat oder beim Zünden behilflich war bzw. die Gegenstände geworfen hat, ersetzt zu verlangen. Dasselbe gilt bei anderen Verbandsstrafen, die von den oben genannten Verbänden aufgrund anderen Fehlverhaltens des Kunden gegen den Verkäufer verhängt werden.

11. Zusätzliche Bestimmungen für Parkplatzkarten

11.1. Die erworbenen Parkplatzkarten haben ausschließlich Gültigkeit für die beim Erwerb vereinbarte und auf den Parkplatzkarten ausgewiesene Veranstaltung und gelten jeweils für ein Fahrzeug. Mit Verlassen des Parkplatzes verlieren die Parkplatzkarten ihre Gültigkeit.

11.2. Die Bewachung oder Verwahrung des geparkten Fahrzeugs oder eine sonstige Tätigkeit des Verkäufers, die über die bloße Überlassung eines Stellplatzes hinausgeht, ist nicht Gegenstand des zwischen dem Verkäufer und dem Kunden bestehenden Vertrages über den Erwerb von Parkplatzkarten. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die abgestellten Fahrzeuge von ihm nicht versichert sind; insbesondere unterhält er hierfür keine Versicherung gegen Beschädigung oder Diebstahl.

11.3. Der Kunde muss das abgestellte Fahrzeug innerhalb von sechs Stunden nach Ende der jeweiligen Veranstaltung von den Parkplätzen entfernen. Soweit sich das Fahrzeug nach Ablauf dieser Zeitspanne noch auf den Parkplätzen befindet, ist der Verkäufer berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Kunden von den Parkplätzen entfernen und von einem Abschleppunternehmen in Verwahrung nehmen zu lassen. Unbeschadet bleibt das Recht des Verkäufers, von dem Kunden Schadenersatz zu verlangen.

11.4. Das Abstellen des Fahrzeuges auf den Parkplätzen kann durch den Verkäufer verweigert werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass aufgrund des Zustandes des Kraftfahrzeuges durch das Befahren der Parkplätze oder das Abstellen auf den Parkplätzen Gefahren für die Betriebssicherheit der Parkplätze entstehen können. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge, von denen oder von deren Betrieb eine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht, die über die normale betriebsbedingte Gefahr eines Kraftfahrzeuges hinausgeht.

11.5. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

11.6. Der Verkäufer kann auf Kosten des Kunden das abgestellte Fahrzeug auch dann von den Parkplätzen entfernen und von einem Abschleppunternehmen in Verwahrung nehmen lassen, wenn das abgestellte Fahrzeug durch einen undichten Tank oder Vergaser oder durch andere Mängel den Betrieb der Parkplätze gefährdet, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, wenn von ihm sonst eine Gefahr ausgeht oder es während der Parkzeit durch polizeiliche Maßnahmen aus dem Verkehr gezogen wird. Unbeschadet bleibt das Recht des Verkäufers, von dem Kunden Schadenersatz zu verlangen.

11.7. Der Verkäufer behält sich vor, aus technischen oder organisatorischen Gründen Parkplätze zu sperren. In diesem Fall wird dem Kunden ein gleichwertiger und ihm zumutbarer Ersatzstellplatz zugewiesen.

11.8. Auf den Parkplätzen und den Parkplatzzufahrten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat beim Befahren der Parkplätze und beim Ein- und Ausparken die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten; dies gilt auch dann, wenn ihm das vom Verkäufer eingesetzte Ordnungspersonal durch Zeichen oder sonstige Hinweise behilflich ist.

11.9. Der Kunde hat den Anweisungen des von dem Verkäufer eingesetzten Ordnungspersonals Folge zu leisten.

11.10. Soweit dem Kunden durch einen entsprechenden Hinweis auf der Parkplatzkarte für ein Fahrzeug ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem bezeichneten Stellplatz zu parken; vorstehende Kapitel C, Ziff. 11.9 bleibt hiervon unberührt. Sofern dem Kunden auf der Parkplatzkarte oder durch das Ordnungspersonal kein Stellplatz zugewiesen worden ist, kann er unter den freien und nicht durch entsprechende Kennzeichnung für andere Personen reservierten Stellplätzen wählen. Unabhängig davon, ob dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wurde, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug innerhalb der einen Stellplatz kennzeichnenden Markierungen so abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Sofern der Kunde ein Fahrzeug unter Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten abstellt, hat der Verkäufer das Recht, das Fahrzeug des Kunden auf Kosten des Kunden umzusetzen oder von einem Abschleppunternehmen in Verwahrung nehmen zu lassen. Unbeschadet bleibt das Recht des Verkäufers, von dem Kunden Schadenersatz zu verlangen.

11.11. Der Aufenthalt auf den Parkplätzen ist nur zum Zweck der Fahrzeugeinstellung und -abholung sowie des Be- und Entladens gestattet.

11.12. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Personen, die weder gesetzliche Vertreter noch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Verkäufers sind (z. B. andere Kunde, sonstige Dritte) oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z. B. Autoradio, Autotelefon, Handy oder persönliche Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Navigationssysteme usw.) oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen.

11.13. Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden (z. B. infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeug durch Ölverlust, Explosion), es sei denn, es liegt kein dem Kunden zurechenbares Verschulden vor. Neben den vorbezeichneten Ansprüchen bestehen die gesetzlichen Ansprüche des Verkäufers gegen den Kunden und den Fahrzeughalter.

11.14. Dem Kunden ist es untersagt, Abfälle auf den Parkplätzen außerhalb der für diese Abfälle von dem Verkäufer vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen. Dem Kunden ist es ferner untersagt, auf den Parkplätzen Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: solche durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen (Ausnahme: Befreiung von Schnee). Für die Verletzung dieser Pflichten haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.15. Der Kunde hat für die von ihm verursachten Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen und behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen unverzüglich Folge zu leisten. Im Fall einer (und sei es behördlichen oder gerichtlichen) Inanspruchnahme des Verkäufers für solche Verunreinigungen hat der Kunde den Verkäufer freizustellen und dem Verkäufer den ihm aus der Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, es liegt kein dem Kunden zurechenbares Verschulden vor.

11.16. Eine weitergehende Haftung und Einstandspflicht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

 

 

 

 

AGB Mitfahrgelegenheit FC Schalke 04

1. Gegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen im Schalke 04-Online-Shop auf shop.schalke04.de (nachfolgend auch: „S04-Shop“) sowie alle telefonischen Bestellungen beim Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. (nachfolgend „Schalke 04“) und alle Einkäufe in Fanshops und auf der Geschäftsstelle von Schalke 04.

Der Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. (nachfolgend „Schalke 04“) betreibt eine Mitfahrplattform in Form einer mobilen Anwendung, welche über den Google Play Store und den Apple Store erhältlich und zum Download frei verfügbar ist. Die App ist mit dem Namen „S04-Mitfahrbörse“ benannt worden (nachfolgend „App“ genannt). Zweck der Plattform ist es, Fahrer mit Fahrtgästen, die in die gleiche Richtung fahren, in Kontakt zu bringen, um es ihnen zu ermöglichen, die Fahrt und damit die damit verbundenen Kosten zu teilen. Schalke 04 sieht sich in dieser Beziehung als Dienstleister (Vermittler) und steht in keiner Verbindung zu den Nutzern der App.

Bei der Registrierung zur App müssen Sie bestätigen, dass Sie die AGB vollumfänglich gelesen und akzeptiert haben. Sie erkennen an, dass Schalke 04 nicht an Verträgen, Vereinbarungen oder anderweitigen vertraglichen Beziehungen beteiligt ist, die zwischen den Nutzern der App eingegangen werden.

2. Definitionen

In diesen AGB werden die folgenden Definitionen verwendet:

"AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

"App" hat die in Ziff. 1 oben festgelegte Bedeutung;

"Anzeige" bezeichnet eine Anzeige über eine Fahrt, die von einem Fahrer auf der Plattform gepostet wird;

"Dienste“ bezeichnet alle Dienste, die von Schalke 04 über die App bereitgestellt werden;

"Fahrer" bezeichnet das Mitglied, das die App nutzt, um anzubieten, eine andere Person gegen den Kostenbeitrag, für eine Fahrt und zu einem vom Fahrer allein festgelegten Zeitpunkt zu befördern;

"Konto“ bezeichnet das Konto, das erstellt werden muss, um Mitglied zu werden und auf bestimmte von der Plattform angebotene Dienste zuzugreifen;

"Kostenbeitrag“bezeichnet für eine bestimmte Fahrgemeinschaftsfahrt den Geldbetrag, der vom Fahrer angefordert und vom Fahrgast für seinen Beitrag zu den Reisekosten akzeptiert wird;

"Mitfahrgelegenheitsanzeige" bezeichnet eine Anzeige für eine Fahrt, die von einem Fahrer in der App gepostet wird;

"Mitglied“ bezeichnet jede Person, die ein Konto in der App erstellt hat;

"Passagier“ bezeichnet das Mitglied, das das Angebot angenommen hat, vom Fahrer befördert zu werden, oder gegebenenfalls die Person, in deren Namen ein Mitglied einen Sitzplatz gebucht hat.

3. Registrierungsbedingungen und Erstellung eines Benutzerkontos

3.1 Registrierungsbedingungen

Die App darf nur von Personen ab 18 Jahren genutzt werden. Die Registrierung in der App durch Minderjährige ist strengstens untersagt. Durch den Zugriff, die Nutzung oder Registrierung auf der Plattform versichern und garantieren Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Die Plattform ist nur für registrierte Personen (Mitglieder) zugänglich und nutzbar.

3.2 Kontenerstellung

Auch nicht registrierte Personen können in der App Anzeigen einsehen. Sie können jedoch kein Inserat für eine Mitfahrgelegenheit aufgeben oder einen Sitzplatz buchen, ohne zuvor ein Konto erstellt zu haben.

4. Nutzung der Dienste

Als Mitglied ist es unter den Voraussetzungen der nachstehenden Bedingungen möglich, Strecken, die gefahren werden, in der App zu veröffentlichen oder eine Mitfahrgelegenheit anzufragen.

Sie sind nur berechtigt eine Anzeige zu schalten, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie besitzen einen gültigen Führerschein; Sie dürfen kein Fahrverbot haben, sei es aufgrund von medizinischen Gründen, Vorstrafen, etc.
  • Sie bieten Fahrgemeinschaftsanzeigen nur für Fahrzeuge an, deren Eigentümer Sie sind oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers nutzen, und in allen Fällen, zu deren Nutzung Sie zum Zweck der Mitfahrgelegenheit berechtigt sind;
  • Sie sind und bleiben derHauptfahrer des Fahrzeugs, das Gegenstand der Anzeige ist; d.h. ein Fahrerwechsel mit den Mitfahrern ist nur im äußersten Notfall erlaubt, z.B. bei Beeinträchtigung der Gesundheit;
  • das Fahrzeug hat eine gültige Haftpflichtversicherung;
  • Sie haben keine Kontraindikation oder medizinische Unfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs;
  • das Fahrzeug, das Sie für die Reise verwenden möchten, ist ein Tourenwagen mit 4 Rädern und maximal 7 Sitzen, mit Ausnahme von Autos, die keinen Führerschein benötigen;
  • Sie dürfen nur eine Fahrt für den dementsprechenden Zeitraum schalten und dass mit demselben Auto. Dieses Schalten der Fahrt ist zugleich nur über diese App erlaubt. Das Teilen des Links der erstellten Fahrt auf diversen sozialen Medien ist zulässig;
  • Sie bieten nicht mehr Sitzplätze an, als in Ihrem Fahrzeug verfügbar sind;
  • alle angebotenen Sitze haben einen Sicherheitsgurt, auch wenn das Fahrzeug mit Sitzen ohne Sicherheitsgurt zugelassen ist;
  • Sie verwenden ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, das den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Gepflogenheiten entspricht, insbesondere mit einem aktuellen TÜV-Zertifikat versehen ist;
  • Sie sind Verbraucher und handeln nicht als Gewerbetreibender.

Sie erkennen an, dass Sie allein für den Inhalt der Mitfahrgelegenheitsanzeige verantwortlich sind, die Sie in der App veröffentlichen. Folglich versichern und garantieren Sie die Genauigkeit und Wahrhaftigkeit aller in Ihrer Mitfahrgelegenheitsanzeige enthaltenen Informationen, und Sie verpflichten sich, die Mitfahrgelegenheitsfahrt unter den in Ihrer Mitfahrgelegenheitsanzeige beschriebenen Bedingungen durchzuführen.

Ihre Mitfahrgelegenheitsanzeige wird in der App veröffentlicht und ist daher für Mitglieder sichtbar, die eine Suche in der App durchführen. Schalke 04 behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung keine Mitfahrgelegenheitsanzeige zu veröffentlichen oder eine Mitfahrgelegenheitsanzeige zu entfernen, die nicht den AGB entspricht oder die Schalke 04 als Imageschaden für sein Image und das der App und der damit verbundenen Dienste ansieht.

Für den Fall, dass Sie sich durch die Nutzung der App als Verbraucher ausgeben, obwohl Sie tatsächlich als Gewerbetreibender handeln, sind Sie Sanktionen ausgesetzt, die durch das geltende Recht vorgesehen sind.

5 Finanzielle Bedingungen

5.1 Kostenfreie Nutzung der App

Die Nutzung der App ist gratis. Bei der Buchung einer Mitfahrgelegenheit muss der Mitfahrerende lediglich den Fahrer anhand des von ihm definierten Kostenbeitrages entschädigen.

5.2 Kostenbeitrag vom Fahrer

Der Kostenbeitrag wird vom Fahrer in seiner alleinigen Verantwortung festgelegt. Es ist strengstens untersagt, aus der Nutzung unserer Plattform Vorteile zu ziehen. Folglich verpflichtet sich der Fahrer, die Höhe des Kostenbeitrags, den er von seinen Fahrgästen verlangen, auf die Kosten zu beschränken, die er tatsächlich für die Durchführung der Mitfahrgelegenheit trägt. Andernfalls trägt er allein das Risiko sowie die Konsequenzen, dass seine Fahrt eine nach dem Personenbeförderungs-gesetz, oder anderen Gesetzen, verbotene Personenbeförderung darstellen kann.

5.3 Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung des Kostenbeitrags erfolgt direkt nach der Fahrt, bei welcher der Mitfahrer den Fahrer anhand des bereits vorher definierten Kostenbeitrags in bar zu entschädigen hat. Der Fahrer verpflichtet sich im Gegenzug den Kostenbeitrag vom Mitfahrer entgegen zu nehmen.

Schalke 04 ist in keiner Art und Weise haftbar, da Schalke 04 nur Vermittler iss und weder eine Gewinnabsicht hinsichtlich des Kostenbeitrags hat, noch Servicegebühren für die Nutzung der App verlangt. Der Zahlungsfluss passiert nur zwischen Fahrer und Mitfahrer, welche über die App vermittelt wurden

6. Stornierungen von (Mit-)Fahrten

Schalke 04 übernimmt keinerlei Kosten, Garantie oder Gewähr bzw. Verpflichtung für Mitfahrgelegenheiten, falls diese ausfallen sollten. Gebuchte Mitfahrgelegenheiten unterliegen den folgenden Stornierungsbedingungen.
Die Stornierung eines Platzes für eine Fahrt mit Buchung durch den Fahrer oder den Mitfahrer nach Erhalt einer Buchungsbestätigung unterliegt den nachfolgenden Bedingungen:

  • Für den Fall der Stornierung einer Mitfahrgelegenheit durch den Fahrer besteht kein Anspruch des Fahrers auf Zahlung des Kostenbeitrags. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer nicht am vereinbarten Treffpunkt erscheint.
  • Fahrer und Mitfahrer können ihre (Mit-)Fahrt jederzeit kostenfrei stornieren.

7. Verhalten der Mitglieder

Sie erkennen an, dass Sie allein dafür verantwortlich sind, alle Gesetze, Vorschriften und Verpflichtungen einzuhalten, die für Ihre Nutzung der App gelten.

7.1 Allgemeine Verhaltensregeln

Darüber hinaus verpflichten Sie sich bei der Nutzung der App und während der Fahrten:

  • die App nicht für berufliche, gewerbliche oder gewinnorientierte Zwecke zu nutzen;
  • Schalke 04 oder den anderen Mitgliedern keine falschen, irreführenden, böswilligen oder betrügerischen Informationen zu senden;
  • keine verleumderischen, verletzenden, obszönen, pornografischen, vulgären, beleidigenden, aggressiven, unangebrachten, gewalttätigen, bedrohenden, belästigenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalte in der App zu posten oder sich in irgendeiner Weise zu verhalten oder Inhalte zu posten mit sexuellen Konnotationen, Anstiftung zu Gewalt, Diskriminierung oder Hass, Förderung von Aktivitäten oder der Verwendung illegaler Substanzen oder allgemeiner im Widerspruch zu den Zwecken der App, die die Rechte von Schalke 04 oder eines Dritten verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen können;
  • die Rechte und das Image von Schalke 04, insbesondere seine geistigen Eigentumsrechte, nicht zu verletzen;
  • nicht mehr als ein Konto in der App zu eröffnen und kein Konto im Namen eines Dritten zu eröffnen;
  • kein anderes Mitglied, insbesondere über die App, zu einem anderen Zweck als der Festlegung der Bedingungen der Mitfahrgelegenheit zu kontaktieren;
  • über den Kostenbeitrag (Ziff. 5.2 der AGB) hinausgehende Zahlungen im Zusammenhang mit den Mitfahrgelegenheiten nicht zu akzeptieren oder zu tätigen;
  • diese AGB einzuhalten;
  • die Erlaubnis von Schalke 04 einzuholen, bevor Sie beabsichtigen, kommerzielle Audio- oder Videoaufnahmen einer über die App vermittelten Fahrt zu machen.

7.2 Verhaltensregeln für Fahrer

Wenn Sie die Plattform als Fahrer nutzen, verpflichten Sie sich außerdem:

  • sich an alle Gesetze, Vorschriften und Regeln zu halten, die für das Fahren und das Fahrzeug gelten, insbesondere eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die zum Zeitpunkt der Mitfahrgelegenheit gültig ist, einen gültigen Führerschein zu besitzen und fahrtüchtig zu sein;
  • sich zu vergewissern, dass Ihre Versicherung Mitfahrgelegenheiten abdeckt und dass Ihre Mitfahrer in Ihrem Fahrzeug als Dritte gelten und somit während der gesamten Fahrt von Ihrer Versicherung gedeckt sind;
  • beim Fahren kein Risiko einzugehen und nichts mitzunehmen, was Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Fähigkeit, aufmerksam und sicher zu fahren, beeinträchtigen könnte;
  • Mitfahrgelegenheiten nur für tatsächlich geplante Fahrten auszuschreiben;
  • die Mitfahrgelegenheit wie in der Anzeige beschrieben durchzuführen und die mit den anderen Mitfahrern vereinbarten Zeiten und Orte einzuhalten;
  • nicht mehr Fahrgäste mitzunehmen als in der Mitfahrzentrale angegeben;
  • ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zu verwenden, das den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Gepflogenheiten entspricht, insbesondere mit einer aktuellen TÜV-Bescheinigung;
  • Ihren Führerschein, den Fahrzeugschein, den Versicherungsnachweis, die Bescheinigung über die technische Überwachung sowie alle Dokumente, die Ihre Befähigung zum Führen des Fahrzeugs auf der Plattform nachweisen, Schalke 04 oder jedem Mitfahrer, der dies verlangt, zur Verfügung zu stellen;
  • im Falle einer Verspätung oder einer Änderung des Zeitplans oder der Fahrgemeinschaft Ihre Fahrgäste unverzüglich zu informieren;
  • im Falle einer grenzüberschreitenden Fahrgemeinschaft alle Dokumente zum Nachweis der Identität und der Berechtigung zum Grenzübertritt aufzubewahren und den Fahrgästen sowie den Behörden auf Verlangen vorzulegen;
  • mindestens 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt auf die Fahrgäste zu warten;
  • keine Mitfahrgelegenheitsanzeige für ein Fahrzeug aufzugeben, das Ihnen nicht gehört oder zu dessen Nutzung Sie nicht berechtigt sind;
  • sicherzustellen, dass Ihre Mitfahrer Sie unter der in Ihrem Profil angegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) erreichen können;
  • über die Plattform keinen Gewinn zu erzielen;
  • keiner medizinischen Kontraindikation oder Fahruntauglichkeit zu unterliegen.

7.3 Spezifische Verhaltensregeln für Passagiere

Wenn Sie die Plattform als Passagier einer Mitfahrgelegenheit nutzen, verpflichten Sie sich:

  • sich während der Mitfahrgelegenheit so zu verhalten, dass Konzentration und Fahrweise des Fahrers sowie Ruhe der Mitfahrer nicht gestört werden;
  • das Fahrzeug des Fahrers und dessen Sauberkeit zu respektieren;
  • am Treffpunkt mindestens 15 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus auf den Fahrer zu warten;
  • dem Fahrer auf Verlangen den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorzuzeigen;
  • dem Fahrer den vereinbarten Kostenbeitrag zu zahlen;
  • während einer Mitfahrgelegenheit keine Gegenstände, Waren, Substanzen oder Tiere mitzuführen, die die Fahrtüchtigkeit oder die Konzentration des Fahrers beeinträchtigen können oder deren Art, Besitz oder Beförderung gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstößt;
  • im Falle einergrenzüberschreitenden Mitfahrgelegenheit alle Dokumente, die Ihre Identität und Ihre Berechtigung zum Grenzübertritt nachweisen, mitzuführen und dem Fahrer sowie jeder Behörde, die dies verlangt, zur Verfügung zu stellen;
  • sicherzustellen, dass der Fahrer Sie über die in Ihrem Profil angegebenen Daten erreichen kann, auch am Treffpunkt.

8. Sperrung von Konten, Zugangsbeschränkung und Kündigung

Sie können Ihr Vertragsverhältnis mit Schalke 04 jederzeit kostenlos und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Im Falle eines Verstoßes Ihrerseits gegen diese Nutzungsbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihre Pflichten als Mitglied (siehe Ziff. 4), und wenn Schalke 04 ernsthafte Gründe zu der Annahme hat, dass eine solche Maßnahme zum Schutz ihrer Sicherheit und Integrität, der ihrer Mitglieder oder Dritter oder zum Zwecke der Betrugsprävention oder -ermittlung erforderlich ist, behält sich Schalke 04 folgende Maßnahmen vor:

  • den Sie mit Schalke 04 bindenden Nutzungsvertrag sofort und fristlos zu kündigen und/oder
  • das Posten von Bewertungen, Anzeigen, Nachrichten, Inhalten, Buchungsanfragen oder von Ihnen in der App geposteten Inhalten zu verhindern oder zu entfernen und/oder
  • Ihren Zugang und Ihre Nutzung der App einzuschränken und/oder
  • Ihr Konto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

Den betroffenen Mitgliedern wird die Möglichkeit zur Stellungnahme hinsichtlich solcher Maßnahmen gegeben. Schalke04 entscheidet allein, nach eigenem Ermessen, über das Aufrechterhalten einer solchen Maßnahme.

9. Personenbezogene Daten

Im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der App wird Schalke 04 einige Ihrer personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Durch die Nutzung der App und die Registrierung als Mitglied erkennen Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Schalke 04 in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie an und akzeptieren diese.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Von Schalke 04 veröffentliche Inhalte

Vorbehaltlich der von seinen Mitgliedern bereitgestellten Inhalte ist Schalke 04 der alleinige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Dienst, die App, ihre Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Designs, Logos, Videos, Töne, Daten, Grafiken) und die Software und Datenbanken, die ihren Betrieb sicherstellen.

Schalke 04 gewährt Ihnen ein nicht ausschließliches, persönliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der App und der Dienste für Ihren persönlichen und privaten Gebrauch, auf nicht kommerzieller Basis und in Übereinstimmung mit den Zwecken der App und der Dienste.

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Schalke 04 ist Ihnen jede andere Nutzung oder Verwertung der App und der Dienste und ihrer Inhalte untersagt. Insbesondere ist es Ihnen untersagt:

  • Vervielfältigung, Änderung, Anpassung, Verteilung, öffentliche Darstellung und Verbreitung der App, der Dienste und der Inhalte, mit Ausnahme der ausdrücklich von Schalke 04 genehmigten;
  • die App oder Dienste zu dekompilieren und zurückzuentwickeln, vorbehaltlich der in den geltenden Gesetzen festgelegten Ausnahmen;
  • Extrahieren oder versuchen zu extrahieren (insbesondere unter Verwendung von Data-Mining-Robotern oder anderen ähnlichen Datenerfassungstools) eines wesentlichen Teils der Daten der Plattform.

10.2 Veröffentlichte Inhalte der Mitglieder

Um die Bereitstellung der Dienste zu ermöglichen und in Übereinstimmung mit dem Zweck der App gewähren Sie Schalke 04 ein nicht-exklusives, auf die Dauer Ihrer Vertragsbeziehungen mit Schalke 04 beschränktes Recht zur Nutzung der von Ihnen bereitgestellten Inhalte und Daten im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste (im Folgenden als „ Ihre „Mitgliederinhalte“). Um es Schalke 04 zu ermöglichen, den Dienst über das digitale Netzwerk und in Übereinstimmung mit jedem Kommunikationsprotokoll (insbesondere Internet und Mobilfunknetz) zu verbreiten und den Inhalt der App der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, ermächtigen Sie Schalke 04, Ihre Mitgliederinhalte wie folgt zu vervielfältigen, darzustellen und anzupassen:

  • Sie ermächtigen Schalke 04, Ihre Mitgliederinhalte ganz oder teilweise auf beliebigen bekannten oder noch unbekannten digitalen Aufzeichnungsmedien zu reproduzieren, insbesondere auf Servern, Festplatten, Speicherkarten oder anderen gleichwertigen Medien, in jedem Format und durch alle bekannten oder noch unbekannten Prozesse, soweit dies für Speicher-, Sicherungs-, Übertragungs- oder Downloadvorgänge im Zusammenhang mit dem Betrieb der App und der Bereitstellung des Dienstes erforderlich ist;
  • Sie ermächtigen Schalke 04, Ihre Mitgliederinhalte anzupassen und diese Anpassungen auf allen aktuellen oder zukünftigen digitalen Medien, wie in Punkt oben festgelegt, zu reproduzieren, um die Dienste bereitzustellen. Dieses Recht umfasst insbesondere die Möglichkeit, Änderungen an der Formatierung Ihres Mitgliedsinhalts unter Berücksichtigung Ihres Urheberpersönlichkeitsrechts vorzunehmen, um die graphischen Vorgaben der App und / oder ihrer technischen Kompatibilität einzuhalten.

11. Betrieb, Verfügbarkeit und Funktionalitäten der App

Schalke 04 bemüht sich, die App nach Möglichkeit 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag zugänglich zu halten. Der Zugriff auf die App kann jedoch aufgrund von technischen Wartungs-, Migrations- oder Aktualisierungsvorgängen oder aufgrund von Ausfällen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Netzwerks ohne Vorankündigung vorübergehend ausgesetzt werden.

Darüber hinaus behält sich Schalke 04 das Recht vor, den Zugriff auf die App oder ihre Funktionen nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder auszusetzen.

12. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln.

14. Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Schalke 04 nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

15. Kontakt

Schriftliche Anfragen, Beanstandungen und sonstige Korrespondenz bezüglich der App können an folgende Anschrift gerichtet werden: Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Postfach 200993, 45844 Gelsenkirchen. Telefon: 0209-97751877 Telefax: 0209/3892 9859; E-Mail: service@schalke04.de